Geräteprüfung für Kliniken und Krankenhäuser

Umfassende STK, DGUV V3 und DIN EN 62353 Prüfung für die gesamte Medizintechnik Ihrer Klinik

Die umfangreichsten Prüfpflichten

Kliniken und Krankenhäuser unterliegen den umfangreichsten Prüfpflichten aller medizinischen Einrichtungen. Die Kombination aus MPBetreibV, DGUV Vorschrift 3 und den Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) erfordert ein systematisches Gerätemanagement mit regelmäßigen Prüfzyklen.

Als TÜV-Süd-zertifizierter Prüfer nach DIN EN 62353 unterstütze ich Ihre Medizintechnik-Abteilung bei der elektrischen Sicherheitsprüfung - als externer Dienstleister oder zur Kapazitätserweiterung bei Prüfspitzen.

Typische Geräte in Kliniken

  • OP-Ausstattung (OP-Tische, OP-Leuchten, Elektrochirurgie)
  • Patientenmonitoring (EKG, SpO2, Blutdruck, Temperatur)
  • Beatmungsgeräte und Respiratoren
  • Infusionstechnik (Infusionspumpen, Spritzenpumpen, Perfusoren)
  • Defibrillatoren (AED, manuelle, implantierbare Abfragegeräte)
  • Laborgeräte (Analysegeräte, Zentrifugen, Brutschränke)
  • Ultraschallgeräte (Diagnostik und Therapie)
  • Endoskopie-Ausstattung
  • Elektrische Pflegebetten und Patientenlifter
  • Wärmegeräte (Wärmestrahler, Wärmematten, Blut-/Infusionswärmer)
  • Absauggeräte
  • Physiotherapie-Geräte

Prüfpflichten im Überblick

Prüfung Grundlage Geräte Hinweis
STK §12 MPBetreibV Anlage-1-Geräte Durch uns durchführbar
MTK §15 MPBetreibV Anlage-2-Geräte Nicht durch uns - nur durch behördlich bestimmte Stellen
DIN EN 62353 DGUV V3 / MPBetreibV Alle ME-Geräte Durch uns durchführbar
DIN VDE 0701-0702 DGUV V3 Nicht-medizinische Geräte Durch uns durchführbar

Hinweis zur MTK (Messtechnische Kontrolle)

Die messtechnische Kontrolle (MTK) nach §15 MPBetreibV für Anlage-2-Geräte (z.B. Blutdruckmessgeräte, Thermometer, Infusionspumpen mit Dosiergenauigkeit) darf nur durch behördlich bestimmte Stellen durchgeführt werden. Wir bieten die MTK nicht an. Die elektrische Sicherheitsprüfung (STK/DIN EN 62353) dieser Geräte führen wir jedoch selbstverständlich durch.

Gerätemanagement und Wartungsverträge

Für Kliniken ist ein strukturiertes Gerätemanagement besonders relevant. Ich biete:

  • Wartungsvertrag - Feste Prüfzyklen mit garantierten Terminen
  • Geräteerfassung - Vollständige Inventarisierung mit Prüfhistorie
  • Fristenüberwachung - Proaktive Erinnerung an anstehende Prüfungen
  • Stationsweise Prüfung - Koordiniert mit Ihrem Klinikbetrieb
  • Prüfung nach Reparatur - Kurzfristig verfügbar für Wiederinbetriebnahme
  • Kapazitätserweiterung - Unterstützung Ihrer Medizintechnik bei Prüfspitzen

Regelmäßige Prüfzyklen

Typische Prüfintervalle in Kliniken

Herstellerangaben haben immer Vorrang. Typische Intervalle: STK für Anlage-1-Geräte alle 1-2 Jahre, DIN EN 62353 Wiederholungsprüfung alle 12-24 Monate, DGUV V3 für nicht-medizinische Geräte je nach Gefährdungsbeurteilung. Nach jeder Reparatur oder Instandsetzung ist eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme Pflicht.