Geräteprüfung für Kliniken und Krankenhäuser
Umfassende STK, DGUV V3 und DIN EN 62353 Prüfung für die gesamte Medizintechnik Ihrer Klinik
Die umfangreichsten Prüfpflichten
Kliniken und Krankenhäuser unterliegen den umfangreichsten Prüfpflichten aller medizinischen Einrichtungen. Die Kombination aus MPBetreibV, DGUV Vorschrift 3 und den Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) erfordert ein systematisches Gerätemanagement mit regelmäßigen Prüfzyklen.
Als TÜV-Süd-zertifizierter Prüfer nach DIN EN 62353 unterstütze ich Ihre Medizintechnik-Abteilung bei der elektrischen Sicherheitsprüfung - als externer Dienstleister oder zur Kapazitätserweiterung bei Prüfspitzen.
Typische Geräte in Kliniken
- OP-Ausstattung (OP-Tische, OP-Leuchten, Elektrochirurgie)
- Patientenmonitoring (EKG, SpO2, Blutdruck, Temperatur)
- Beatmungsgeräte und Respiratoren
- Infusionstechnik (Infusionspumpen, Spritzenpumpen, Perfusoren)
- Defibrillatoren (AED, manuelle, implantierbare Abfragegeräte)
- Laborgeräte (Analysegeräte, Zentrifugen, Brutschränke)
- Ultraschallgeräte (Diagnostik und Therapie)
- Endoskopie-Ausstattung
- Elektrische Pflegebetten und Patientenlifter
- Wärmegeräte (Wärmestrahler, Wärmematten, Blut-/Infusionswärmer)
- Absauggeräte
- Physiotherapie-Geräte
Prüfpflichten im Überblick
| Prüfung | Grundlage | Geräte | Hinweis |
|---|---|---|---|
| STK | §12 MPBetreibV | Anlage-1-Geräte | Durch uns durchführbar |
| MTK | §15 MPBetreibV | Anlage-2-Geräte | Nicht durch uns - nur durch behördlich bestimmte Stellen |
| DIN EN 62353 | DGUV V3 / MPBetreibV | Alle ME-Geräte | Durch uns durchführbar |
| DIN VDE 0701-0702 | DGUV V3 | Nicht-medizinische Geräte | Durch uns durchführbar |
Hinweis zur MTK (Messtechnische Kontrolle)
Die messtechnische Kontrolle (MTK) nach §15 MPBetreibV für Anlage-2-Geräte (z.B. Blutdruckmessgeräte, Thermometer, Infusionspumpen mit Dosiergenauigkeit) darf nur durch behördlich bestimmte Stellen durchgeführt werden. Wir bieten die MTK nicht an. Die elektrische Sicherheitsprüfung (STK/DIN EN 62353) dieser Geräte führen wir jedoch selbstverständlich durch.
Gerätemanagement und Wartungsverträge
Für Kliniken ist ein strukturiertes Gerätemanagement besonders relevant. Ich biete:
- ✓ Wartungsvertrag - Feste Prüfzyklen mit garantierten Terminen
- ✓ Geräteerfassung - Vollständige Inventarisierung mit Prüfhistorie
- ✓ Fristenüberwachung - Proaktive Erinnerung an anstehende Prüfungen
- ✓ Stationsweise Prüfung - Koordiniert mit Ihrem Klinikbetrieb
- ✓ Prüfung nach Reparatur - Kurzfristig verfügbar für Wiederinbetriebnahme
- ✓ Kapazitätserweiterung - Unterstützung Ihrer Medizintechnik bei Prüfspitzen
Regelmäßige Prüfzyklen
Typische Prüfintervalle in Kliniken
Herstellerangaben haben immer Vorrang. Typische Intervalle: STK für Anlage-1-Geräte alle 1-2 Jahre, DIN EN 62353 Wiederholungsprüfung alle 12-24 Monate, DGUV V3 für nicht-medizinische Geräte je nach Gefährdungsbeurteilung. Nach jeder Reparatur oder Instandsetzung ist eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme Pflicht.