Ratgeber & Fachartikel

Praxiswissen rund um Geräteprüfung, NiSV, DGUV V3 und Medizintechnik

Häufige Fragen

DGUV V3 & Elektroprüfung

Ja! Auch Geräte, die nicht in Anlage 1 der MPBetreibV stehen (z.B. Ultraschallgeräte, Laborgeräte, Pflegebetten), müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 / DIN EN 62353 geprüft werden. Die DGUV V3 gilt für alle elektrischen Betriebsmittel — unabhängig davon, ob sie Medizinprodukte sind oder nicht.
Die Norm empfiehlt Prüffristen von 6 bis 36 Monaten, typisch sind 12–24 Monate. Herstellerangaben haben Vorrang. Nach jeder Reparatur ist eine Prüfung nach Instandsetzung Pflicht. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Nach §5 MPBetreibV müssen drei Anforderungen erfüllt sein: 1) Aktuelle Kenntnisse aufgrund geeigneter Ausbildung und einschlägiger beruflicher Tätigkeit, 2) Freiheit von Weisungen bei fachlicher Beurteilung, 3) Geeignete Mittel (Messgeräte, Prüfeinrichtungen). Alexander Driller erfüllt alle drei Anforderungen und ist TÜV-Süd-zertifiziert.
STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) prüft die Sicherheit von Medizinprodukten nach §12 MPBetreibV. MTK (Messtechnische Kontrolle) prüft die Messgenauigkeit nach §15 MPBetreibV. DGUV V3 prüft die elektrische Sicherheit aller Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift. Viele Geräte brauchen mehrere dieser Prüfungen. Ausführlicher Vergleich →

NiSV & Kosmetikgeräte

Die NiSV erfasst Geräte mit nichtionisierender Strahlung: Laser, IPL, Hochfrequenz/RF, Ultraschall (über Schwellenwerten), Magnetfeld, Niederfrequenz/EMS und Gleichstrom. Einfache Geräte wie LED-Masken oder mechanische Mikrodermabrasion fallen nicht darunter. Mehr zur NiSV →
Verstöße gegen die NiSV können mit bis zu 50.000 € Bußgeld pro Verstoß geahndet werden (§8 Abs. 3 NiSG). Zusätzlich drohen Betriebsschließungen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber. Die Landesbehörden kontrollieren seit 2024 systematisch.
Ja! Auch reine Kosmetikgeräte ohne Medizinproduktzulassung müssen nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden — das betrifft jeden Gesichtsdampfer, jede UV-Nagellampe und jeden Wachserhitzer. Die Prüfung erfolgt nach DIN VDE 0701-0702 (bzw. den neuen Normen DIN EN 50678/50699). Mehr dazu →

Prüffristen & Kosten

Die empfohlenen Prüffristen hängen vom Gerätetyp ab: STK-pflichtige Medizinprodukte (Anlage 1): alle 2 Jahre. Sonstige Medizinprodukte: 6–24 Monate. Reine Kosmetikgeräte: 6–24 Monate nach DGUV V3. Herstellerangaben haben immer Vorrang. Nach jeder Reparatur ist eine sofortige Prüfung Pflicht. Zur Prüffristen-Übersicht →
Die Kosten hängen von Geräteanzahl und Prüfart ab. DGUV V3 pro Gerät: ca. 10–15 € netto. DIN EN 62353 pro Medizingerät: ca. 30–80 € netto. STK pro Gerät: ca. 60–100 € netto. Für Kosmetikstudios bieten wir Pauschalangebote an. Kostenloses Angebot anfordern →
Ja, grundsätzlich schon. Die Prüfung eines einzelnen Geräts dauert nur wenige Minuten (DGUV V3: 3–10 Min., STK: 15–30 Min.). Wir stimmen den Termin so ab, dass Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird. In der Regel können wir ein komplettes Studio mit 10–15 Geräten in 2–3 Stunden prüfen.

Prüffristen im Überblick

Prüfart Rechtsgrundlage Frist Geräte
STK §12 MPBetreibV 2 Jahre Anlage-1-Medizinprodukte
DIN EN 62353 DGUV V3 / MPBetreibV 6–24 Monate Alle medizinischen Geräte
DIN VDE 0701-0702 DGUV V3 / BetrSichV 6–24 Monate Alle elektrischen Betriebsmittel
NiSV §3 NiSV / DGUV V3 Vor jeder Anwendung + jährlich Laser, IPL, RF, Ultraschall
Nach Reparatur §7 MPBetreibV Sofort Alle reparierten Geräte

Ausführliche Prüffristen-Übersicht mit allen Gerätetypen →