Kosmetikgeräteprüfung - Elektrische Sicherheit für Ihr Studio
Professionelle Prüfung aller Kosmetikgeräte nach DIN VDE 0701-0702 und DGUV V3 im Raum Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart
Alle Kosmetikgeräte müssen geprüft werden
Nicht nur NiSV-relevante Geräte mit nichtionisierender Strahlung unterliegen der Prüfpflicht - jedes elektrische Gerät in Ihrem Kosmetikstudio, Nagelstudio oder Friseursalon muss regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft werden. Die Grundlage bilden die DGUV Vorschrift 3 und die Prüfnormen DIN VDE 0701-0702 (für gewerbliche Geräte) sowie DIN EN 62353 (für Medizinprodukte).
Als zertifizierter Prüfdienstleister prüfen wir das gesamte Gerätespektrum in Ihrem Betrieb - vom einfachen Wachserwärmer bis zum komplexen IPL-System.
Welche Geräte prüfen wir?
- UV-Nagellampen und LED-Aushärtelampen
- Gesichtsbedampfer und Vapozone
- Wachserwärmer und Paraffinbäder
- Mikrodermabrasionsgeräte
- Aquafacial- und Hydrafacial-Geräte
- LED-Masken und Lichttherapiegeräte
- Ultraschallgeräte (Kavitation, Lifting)
- Hochfrequenzgeräte und RF-Systeme
- IPL- und Lasergeräte
- EMS- und Mikrostromgeräte
- Autoklaven und Sterilisatoren
- Maniküre- und Pediküre-Fräser
- Haartrockner, Glätteisen, Lockenstäbe (im Friseursalon)
- Kryolipolyse- und Plasmageräte
Was wird geprüft?
- ✓ Sichtprüfung - Gehäuse, Kabel, Stecker, Anschlüsse, Typenschilder, Warnhinweise auf Beschädigungen und Mängel
- ✓ Schutzleiterwiderstand - Messung der Durchgängigkeit des Schutzleiters (Erdung) zur Absicherung gegen elektrischen Schlag
- ✓ Isolationswiderstand - Prüfung der Isolierung zwischen spannungsführenden Teilen und berührbaren Gehäuseteilen
- ✓ Ableitströme - Messung der Ableitströme zur Sicherstellung, dass keine gefährlichen Ströme über das Gehäuse fließen
- ✓ Funktionsprüfung - Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Funktionen, Schutzeinrichtungen und Not-Aus-Schalter
Prüfnormen und Rechtsgrundlage
Die angewandte Prüfnorm richtet sich nach der Art des Geräts:
- ✓ DIN VDE 0701-0702 - Für gewerblich genutzte elektrische Geräte, die keine Medizinprodukte sind (z.B. UV-Lampen, Wachserwärmer, Fräser)
- ✓ DIN EN 62353 - Für Medizinprodukte und Geräte, die unter die MDR fallen (z.B. bestimmte Laser, IPL-Geräte)
- ✓ DGUV Vorschrift 3 - Verpflichtet jeden Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel
Prüffristen für Kosmetikgeräte
Die Prüffristen hängen von der Geräteart und Nutzungshäufigkeit ab:
- ✓ Ortsveränderliche Geräte (Haartrockner, Fräser, UV-Lampen) - alle 6 bis 12 Monate
- ✓ Ortsfeste Geräte (Bedampfer, fest installierte Systeme) - alle 12 bis 24 Monate
- ✓ Medizinprodukte (Laser, IPL, bestimmte Ultraschallgeräte) - gemäß Herstellerangaben, in der Regel jährlich
- ✓ Nach Reparatur - immer eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme
Dokumentation und Nachweis
Nach jeder Prüfung erhalten Sie:
- ✓ Prüfprotokoll - Vollständige Dokumentation aller Messwerte und Ergebnisse je Gerät
- ✓ Prüfplakette - Sichtbarer Aufkleber am Gerät mit nächstem Prüftermin
- ✓ Mängelbericht - Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung
Diese Unterlagen dienen als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung, Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht.
Für wen ist die Kosmetikgeräteprüfung relevant?
- ✓ Kosmetikstudios - Alle Geräte von der Gesichtspflege bis zur Körperbehandlung
- ✓ Nagelstudios - UV/LED-Lampen, Fräser, Staubabsaugungen
- ✓ Friseursalons - Haartrockner, Glätteisen, Klimazonen, Waschplätze
- ✓ Tattoo- und Piercing-Studios - Netzgeräte, Sterilisatoren, Beleuchtung
- ✓ Ästhetische Praxen - IPL, Laser, RF, HIFU, Kryolipolyse
- ✓ Wellness- und Spa-Betriebe - Saunasteuerungen, Whirlpools, Massagegeräte
Alles in einem Termin
Wir prüfen alle Ihre Geräte an einem Tag - unabhängig davon, ob es sich um einfache Verbraucher nach DIN VDE 0701-0702 oder um Medizinprodukte nach DIN EN 62353 handelt. So sparen Sie Zeit und haben einen einzigen Ansprechpartner für Ihre gesamte Geräteprüfung.
Vor-Ort-Service im Raum Pforzheim, Karlsruhe & Stuttgart
Wir kommen direkt in Ihr Studio oder Ihren Salon - flexibel, auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten. Unser Einzugsgebiet umfasst den gesamten Raum Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart sowie die angrenzenden Landkreise Enzkreis, Rastatt und Calw.