Geräteprüfung für Zahnarztpraxen

STK, DGUV V3 und DIN EN 62353 für Behandlungseinheiten, Autoklaven und alle medizinischen Geräte

Prüfpflichten in der Zahnarztpraxis

Zahnarztpraxen verfügen über eine Vielzahl spezialisierter medizinischer Geräte, die regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft werden müssen. Neben der DGUV Vorschrift 3 für alle elektrischen Betriebsmittel schreibt die MPBetreibV die STK für Anlage-1-Geräte vor.

Besonderheit in Zahnarztpraxen: Viele Geräte sind fest installiert (z.B. Behandlungseinheiten). Die elektrische Sicherheitsprüfung erfolgt dennoch regelmäßig vor Ort.

Typische Geräte in der Zahnarztpraxis

  • Zahnärztliche Behandlungseinheit (Stuhl, Turbine, Absaugung)
  • Röntgengeräte (Hinweis: nur elektrische Prüfung, nicht Röntgenstrahlenschutzprüfung)
  • Autoklaven und Sterilisatoren
  • Ultraschall-Scaler
  • Dental-Laser (Diode, Er:YAG, Nd:YAG)
  • Amalgamabscheider
  • Kompressoren (ölfreie Druckluft)
  • Polymerisationslampen
  • Endomotoren
  • Intraorale Kameras
  • CAD/CAM-Fräseinheiten (z.B. CEREC)
  • Thermodesinfektoren

Welche Prüfungen sind erforderlich?

Prüfung Grundlage Typische Geräte
STK §12 MPBetreibV Behandlungseinheit (Teile mit Anlage-1-Einstufung), Laser
DIN EN 62353 DGUV V3 / MPBetreibV Alle medizinischen Geräte
DIN VDE 0701-0702 DGUV V3 PC, Drucker, sonstige Bürogeräte

Besonderheiten in der Zahnarztpraxis

Fest installierte Geräte

Die zahnärztliche Behandlungseinheit ist ein komplexes System aus mehreren medizinischen Geräten. Die elektrische Sicherheitsprüfung umfasst die gesamte Einheit einschließlich aller angeschlossenen Komponenten (Turbine, Absaugung, Stuhlantrieb, Beleuchtung). Die Prüfung erfolgt vor Ort im laufenden Praxisbetrieb.

Hinweis zu Röntgengeräten

Ich führe die elektrische Sicherheitsprüfung an Röntgengeräten durch (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme). Die Röntgenstrahlenschutzprüfung (Konstanzprüfung, Sachverständigenprüfung) ist davon unabhängig und wird durch die zuständige Stelle durchgeführt.

Prüfablauf in Ihrer Praxis

  • Vorabplanung - Geräteliste und Terminabstimmung für minimale Störung des Praxisbetriebs
  • Systematische Prüfung - Raum für Raum, Behandlungseinheit für Behandlungseinheit
  • Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung - Für jedes Gerät nach der jeweils geltenden Norm
  • Dokumentation - Prüfprotokoll, Prüfplaketten, Eintrag im Medizinproduktebuch
  • Mängelbericht - Detaillierte Aufstellung etwaiger Mängel mit Handlungsempfehlung