IPL & Laser Prüfung - Sicherheitsprüfung für Lichtgeräte
Elektrische Sicherheitsprüfung für IPL- und Lasergeräte nach NiSV, DGUV V3 und DIN EN 62353
IPL- und Lasergeräte sicher betreiben
IPL- und Lasergeräte gehören zu den leistungsstärksten Geräten in Kosmetikstudios und ästhetischen Praxen. Sie unterliegen sowohl der NiSV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) als auch der DGUV Vorschrift 3. Seit Juni 2023 fallen viele ästhetische Geräte zusätzlich unter die MDR Anhang XVI (Medical Device Regulation), was die Prüfanforderungen weiter verschärft.
Wir prüfen Ihre IPL- und Lasergeräte auf elektrische Sicherheit - professionell, normkonform und mit vollständiger Dokumentation.
Welche Geräte prüfen wir?
- IPL-Geräte (Intense Pulsed Light) zur Haarentfernung und Hautverjüngung
- Diodenlaser (808 nm, 755 nm, 1064 nm)
- Nd:YAG-Laser (Tattooentfernung, Gefäßbehandlung)
- Alexandrit-Laser (Haarentfernung)
- CO2-Laser (Hauterneuerung, Narbenbehandlung)
- RF-Geräte kombiniert mit Licht (ELOS-Technologie)
- SHR-Geräte (Super Hair Removal)
- Picosekunden-Laser (Pigmentbehandlung)
- LED-Therapiegeräte mit hoher Leistungsdichte
Rechtliche Anforderungen
Für IPL- und Lasergeräte greifen mehrere Vorschriften gleichzeitig:
- ✓ NiSV §3 - Betreiberpflichten: Nur sichere, geprüfte Geräte dürfen eingesetzt werden. Anwender benötigen Fachkunde.
- ✓ DGUV Vorschrift 3 - Regelmäßige elektrische Prüfung aller gewerblich genutzten Geräte durch eine Elektrofachkraft
- ✓ DIN EN 62353 - Prüfnorm für Medizinprodukte, anwendbar auf Laser und IPL, die als Medizinprodukt klassifiziert sind
- ✓ MDR Anhang XVI - Seit Juni 2023 gelten für ästhetische Geräte ohne medizinische Zweckbestimmung strengere Anforderungen analog zu Medizinprodukten
Was wir prüfen
- ✓ Elektrische Sicherheitsprüfung - Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme nach DIN EN 62353
- ✓ Sichtprüfung - Gehäuse, Lichtleiter, Handstücke, Kabel, Kühlsystem, Warnhinweise
- ✓ Funktionsprüfung - Not-Aus, Verriegelungen, Schutzeinrichtungen, Kühlkreislauf
- ✓ Dokumentation - Prüfprotokoll und Prüfplakette für jedes Gerät
Was wir nicht prüfen - und warum
Wichtig: Die optische Leistungsmessung (Energiedichte in J/cm², Wellenlänge, Pulsdauer) und die Lasersicherheitsbewertung (Laserklasse, Schutzmaßnahmen nach OStrV) gehören nicht zum Umfang der elektrischen Sicherheitsprüfung. Dafür ist ein Laserschutzbeauftragter (LSB) zuständig.
Unser Leistungsumfang umfasst die elektrische Sicherheit - also genau den Teil, der für die DGUV V3 und die NiSV-Betreiberpflichten erforderlich ist. Wir arbeiten bei Bedarf gerne mit einem Laserschutzbeauftragten zusammen.
Prüffristen für IPL- und Lasergeräte
- ✓ Jährliche Prüfung - Empfohlen für alle IPL- und Lasergeräte gemäß DGUV V3
- ✓ Herstellervorgaben - Haben Vorrang; viele Hersteller verlangen halbjährliche Wartung
- ✓ Nach Reparatur - Erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme Pflicht
- ✓ Bei Standortwechsel - Empfohlene Prüfung nach Transport und Neuaufstellung
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die NiSV können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Auch fehlende DGUV-V3-Prüfnachweise können bei einem Unfall zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Eine regelmäßige Prüfung ist daher nicht nur Pflicht, sondern schützt Sie aktiv vor finanziellen Risiken.
MDR Anhang XVI - Was ändert sich?
Seit Juni 2023 werden ästhetische Geräte (IPL, Laser, Filler-Injektoren u.a.) nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) reguliert, auch wenn sie keinen medizinischen Zweck haben. Das bedeutet: strengere Anforderungen an Dokumentation, Wartung und Prüfung. Als nach DIN EN 62353 zertifizierter Prüfer sind wir für diese Anforderungen vorbereitet.
Kombination mit weiteren Prüfungen
Wir prüfen nicht nur Ihre IPL- und Lasergeräte, sondern auf Wunsch auch alle anderen elektrischen Geräte in Ihrem Studio - von der UV-Lampe über den Bedampfer bis zum Autoklaven. Alles in einem Termin, alles aus einer Hand.