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Leistung
Sicherheitstechnische Kontrollen und elektrische Sicherheitsprüfung an Medizinprodukten
Schwerpunkt sind energieanwendende Geräte: Diodenlaser, IPL, HF, Ultraschall. Sicherheitstechnische Kontrolle und elektrische Prüfung in einem Termin. Messtechnische Kontrollen (MTK) machen wir nicht.
- MPBetreibV
- DIN EN 62353
- DGUV Vorschrift 3
Worunter das fällt
Der Schwerpunkt liegt auf Geräten, die Energie am Menschen anwenden. Genau dort sind die zulässigen Ableitströme am niedrigsten, und genau diese Geräte lassen viele Prüfdienste liegen. Regelmäßig prüfen wir:
Licht und Laser
- Diodenlaser zur Haarentfernung, in allen gängigen Wellenlängen
- Alexandrit- und Nd:YAG-Laser
- Er:YAG- und CO2-Laser für ablative Behandlungen
- IPL- und Blitzlampensysteme
- LED- und Lichttherapiegeräte
Hochfrequenz, Ultraschall und Kälte
- Hochfrequenz- und Radiofrequenzgeräte
- Fokussierter Ultraschall (HIFU)
- Ultraschall- und Kavitationsgeräte
- Kryolipolysegeräte
Strom und Mechanik am Menschen
- EMS- und Muskelstimulationsgeräte
- Elektrotherapie- und Reizstromgeräte
- Mikroneedling- und RF-Needling-Geräte
- Plasma-Pens
- Mikrodermabrasions- und Absauggeräte
Dazu kommt, was in denselben Räumen steht und mitgeprüft werden muss: Behandlungsliegen mit Motor, Absauganlagen, Sterilisatoren, Autoklaven, Kompressoren und die gewöhnlichen Betriebsmittel.
Ob ein einzelnes Gerät als Medizinprodukt oder als elektrisches Arbeitsmittel zu behandeln ist, entscheidet die Zweckbestimmung der Herstellerin oder des Herstellers. Daraus folgt das Prüfverfahren und daraus folgen die Grenzwerte. Wir nehmen das bei der Bestandsaufnahme auf und ordnen jedes Gerät nachvollziehbar zu, bevor gemessen wird.
Was wir nicht machen: messtechnische Kontrollen
Die messtechnische Kontrolle nach § 14 MPBetreibV gehört ausdrücklich nicht zu unserem Leistungsumfang. Sie ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Anforderungen und betrifft die Geräte der Anlage 2 der Betreiberverordnung, unter anderem:
- nichtinvasive Blutdruckmessgeräte
- Augentonometer
- Therapie- und Diagnostikdosimeter
- Tretkurbelergometer
- Geräte zur Bestimmung von Hörschwellen
Wenn solche Geräte in Ihrem Bestand stehen, sagen wir Ihnen das bei der Aufnahme und benennen es im Fristenplan. Prüfen lassen müssen Sie sie bei einer anderen Stelle. Die elektrische Sicherheit dieser Geräte übernehmen wir dagegen mit, sie fällt unter die wiederkehrende Prüfung.
Was geprüft wird
Die elektrische Sicherheitsprüfung nach DIN EN 62353 unterscheidet sich von der Prüfung gewöhnlicher Betriebsmittel vor allem durch die Grenzwerte: An Geräten mit Anwendungsteilen am Patienten sind zulässige Ableitströme deutlich niedriger angesetzt.
- Besichtigen: Gehäuse, Anwendungsteile, Leitungen, Kennzeichnung, Zubehör, Aufstellungsbedingungen.
- Messen: Schutzleiterwiderstand, Geräteableitstrom, Patientenableitstrom, Isolationswiderstand. Bei Bedarf Ersatzableitstromverfahren.
- Funktion prüfen: Bedienelemente, Alarme, Sicherheitsabschaltungen.
- Bezugswerte festhalten: die Messwerte der ersten Prüfung dienen als Vergleichsgrundlage für alle folgenden.
Für Geräte der Anlage 1 kommt die sicherheitstechnische Kontrolle hinzu. Ihr Umfang steht in der Gebrauchsanweisung und ist von Gerät zu Gerät verschieden. Wir arbeiten sie ab und dokumentieren sie so, wie die Herstellerin oder der Hersteller es vorgibt.
Für wen
Kosmetik- und Beautystudios mit Laser-, IPL- und HF-Technik, dermatologische und ästhetische Praxen, Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, dazu Arzt- und Zahnarztpraxen mit energieanwendenden Geräten. Überall dort, wo Energie am Menschen angewendet wird und die Grenzwerte deshalb enger sind als bei einem Wasserkocher.
Der praktische Vorteil
In vielen Praxen laufen zwei getrennte Fristenlisten: eine für die Medizingeräte, eine für den Rest der Elektrogeräte. Wir führen beides zusammen. Ein Termin, ein Ansprechpartner, eine Übersicht, aus der hervorgeht, wann welches Gerät wieder fällig ist.
Was Sie erhalten
- STK-Protokoll nach Herstellervorgabe für Anlage-1-Geräte
- Prüfprotokoll nach DIN EN 62353 für alle übrigen aktiven Medizinprodukte
- Eintrag in das Medizinproduktebuch, soweit von Ihnen gewünscht
- Fristenplan über den gesamten Gerätebestand
- Rechnung auf Wunsch als E-Rechnung im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format
Preise
Was diese Prüfung kostet
Medizinprodukte und STK
Endpreise ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Abrechnung pro Gerät.
| Menge | Preis pro Gerät |
|---|---|
| 1 – 5 Geräte | 49,00 € |
| 6 – 15 Geräte | 39,00 € |
| ab 16 Geräte | 32,00 € |
| Mindestauftragswert | 190,00 € |
| Anfahrt über 15 km | 0,90 € / km |
- Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Der genannte Betrag ist der Endbetrag.
- Sicherheitstechnische Kontrollen nach Herstellervorgabe können abweichen und werden vorab angeboten.
- Anfahrt im Umkreis von 15 km ohne Berechnung, darüber 0,90 € je Kilometer.
Häufige Fragen
Fragen zu dieser Prüfung
Was ist der Unterschied zwischen STK und einer Prüfung nach DIN EN 62353?
Die sicherheitstechnische Kontrolle ist in § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Geräte der Anlage 1 vorgeschrieben und richtet sich nach der Vorgabe der Herstellerin oder des Herstellers. Die DIN EN 62353 beschreibt die wiederkehrende elektrische Sicherheitsprüfung an medizinischen elektrischen Geräten. Beides kann sich überschneiden, ersetzt einander aber nicht.
Woher weiß ich, ob ein Gerät unter Anlage 1 fällt?
Die Anlage 1 der MPBetreibV listet die betroffenen Gerätearten auf, darunter Geräte zur Erzeugung und Anwendung von Energie am Patienten. Wir nehmen Ihren Bestand auf und ordnen jedes Gerät zu, bevor der Prüftermin stattfindet.
Wie oft ist die STK fällig?
Nach der Vorgabe der Herstellerin oder des Herstellers, ersatzweise spätestens alle zwei Jahre. Die Frist steht in der Gebrauchsanweisung; wir werten sie geräteweise aus und halten sie im Fristenplan fest.
Machen Sie auch die messtechnische Kontrolle (MTK)?
Nein. Die messtechnische Kontrolle nach § 14 MPBetreibV ist ein eigenes Verfahren für die Geräte der Anlage 2, etwa Blutdruckmessgeräte, Augentonometer oder Audiometer. Dafür brauchen Sie eine andere Stelle. Die elektrische Sicherheit dieser Geräte prüfen wir mit; wir sagen Ihnen bei der Aufnahme, welche Geräte betroffen sind, und halten es im Fristenplan fest.
Prüfen Sie auch Diodenlaser und IPL-Systeme?
Ja, das ist der Schwerpunkt. Diodenlaser, Alexandrit- und Nd:YAG-Laser, Er:YAG und CO2, IPL, Hochfrequenz, HIFU, Ultraschall, Kryolipolyse und EMS gehören zum Alltag. Ob ein Gerät als Medizinprodukt oder als elektrisches Arbeitsmittel zu behandeln ist, entscheidet die Zweckbestimmung der Herstellerin oder des Herstellers; daraus folgen Prüfverfahren und Grenzwerte.
Was ist mit Geräten, die wir gebraucht gekauft haben?
Bei gebrauchten Geräten ist die Ausgangslage oft unklar. Wir nehmen vor der ersten wiederkehrenden Prüfung die Bezugswerte auf, damit spätere Messungen eine belastbare Vergleichsgrundlage haben.
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Passt häufig dazu
Gerätereparatur
Fehlerdiagnose, Instandsetzung nach Herstellerangaben, Austausch von Verschleißteilen. Danach wird geprüft, denn nach jeder Reparatur ist die Prüfung Pflicht.
- DIN VDE 0701-0702
- DIN EN 62353
- MPBetreibV
Stundensatz68,00 €Kosmetikgeräte
Geräte im Studio sind Arbeitsmittel, je nach Einstufung zusätzlich Medizinprodukte. Wir prüfen beides und dokumentieren es prüfungsfest.
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0701-0702
- DIN EN 62353
ab pro Gerät15,00 €
Angebot für Ihren Gerätebestand
Nennen Sie uns Gerätearten und Anzahl, Sie bekommen einen Festpreis, keine Schätzung mit Nachschlag.
Antwort innerhalb eines Werktags