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Über uns
Ein Betrieb, eine Ansprechperson
Alexander Driller führt die Arbeiten selbst durch. Wer den Termin vereinbart, steht auch im Betrieb. Das ist der Unterschied zu einem überregionalen Prüfdienst.
Warum dieser Zuschnitt
Die großen Prüfdienstleister sind auf Stückzahl optimiert. Ein Kosmetikstudio mit zwölf Geräten passt nicht in dieses Raster: die Anfahrt kostet mehr als der Auftrag einbringt, und die Geräte sind ungewöhnlich genug, dass sie Aufwand machen. Also wird das Studio entweder gar nicht bedient oder mit einer Pauschale abgespeist, die niemandem hilft.
Genau dort setzen wir an. IPL-Plattformen, Laser, HF- und Ultraschallgeräte, Kryolipolyse, dazu die Medizintechnik in Praxen: Geräte, bei denen die Einstufung als Arbeitsmittel oder Medizinprodukt über das Prüfverfahren entscheidet und bei denen deutlich strengere Grenzwerte für Ableitströme gelten als bei einem Wasserkocher.
Von der anderen Seite kommt dasselbe Problem: Klassische Elektrobetriebe prüfen ungern und kennen die Geräte nicht, die in einem Studio stehen. Dazwischen liegt die Lücke, und wer beides macht, füllt sie. Deshalb bleibt es nicht bei der Prüfung. Was auffällt, wird instand gesetzt, und was regelmäßig wiederkommt, lässt sich in einem Vertrag mit fester Frist regeln.
Wie wir arbeiten
Termine liegen außerhalb Ihrer Behandlungszeiten. Gemessen wird mit kalibrierten Messgeräten, und die Werte stehen so im Protokoll, wie das Gerät sie geliefert hat. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, sagen wir es, auch dann, wenn es unbequem ist.
Was wir nicht dürfen und was wir nicht können, sagen wir ebenfalls. Die Errichtung neuer Kundenanlagen, alle Arbeiten am Zählerplatz sowie Netzanmeldung und Inbetriebsetzung setzen einen Eintrag im Installateurverzeichnis voraus, den wir nicht haben. Bei Wallbox und Photovoltaik arbeiten wir dafür mit einem eingetragenen Partnerbetrieb zusammen.
Herstellergebundene Arbeiten an IPL- und Lasergeräten, etwa der Wechsel von Blitzlampen oder die Kalibrierung der Strahlungsleistung, brauchen eine Autorisierung des Herstellers. Wir organisieren sie, führen sie aber nicht selbst aus. Ebenso wenig die messtechnische Kontrolle nach § 14 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Dafür bekommen Sie von uns einen klaren Hinweis statt einer Leistung, die wir nicht sauber erbringen könnten.
Rechtliche Grundlage
Die Handwerkskammer Karlsruhe hat am 26.09.2024 eine Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung für das Elektrotechnikerhandwerk erteilt. Auf dieser Grundlage ist der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen und zur selbstständigen Ausübung des Handwerks berechtigt.
Qualifikation
Qualifikation und Ausstattung
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Eingetragen in die Handwerksrolle
Eingetragen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Karlsruhe für das Elektrotechnikerhandwerk.
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Elektrofachkraft
Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3.
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Befähigte Person
Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203.
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Sicherheitstechnische Kontrollen
Qualifiziert für sicherheitstechnische Kontrollen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
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Kalibrierte Messtechnik
Prüfung mit kalibrierten Messgeräten.
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Dokumentation
Gerichtsfeste Dokumentation.
Die Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung wurde am 26.09.2024 durch die Handwerkskammer Karlsruhe erteilt.
Lernen Sie uns beim ersten Termin kennen
Ein Anruf genügt, um zu klären, ob wir zu Ihrem Betrieb passen.
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