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Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden, mit Antworten, die man auch ohne Fachkenntnis versteht.
5 Fragen
Grundsätzliches
Ist die DGUV-V3-Prüfung wirklich Pflicht?
Ja. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift und für Unternehmerinnen und Unternehmer verbindlich. Zusätzlich verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und danach wiederkehrend geprüft werden. Wer keine dokumentierte Prüfung vorlegen kann, hat im Schadensfall ein Problem gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung, unabhängig davon, ob das Gerät die Ursache war.
In welchen Abständen muss geprüft werden?
Die Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Information 203-071 nennt Richtwerte: für ortsveränderliche Geräte in Büro- und Praxisumgebungen üblicherweise 24 Monate, in rauem Umfeld deutlich kürzer, für ortsfeste Anlagen als Richtwert vier Jahre. Bei Medizinprodukten gilt die Vorgabe der Herstellerin oder des Herstellers. Wir schlagen die Frist je Gerätegruppe vor, begründen sie und halten sie im Protokoll fest.
Welche Orte decken Sie ab?
Der Schwerpunkt liegt auf Heidelberg, Bruchsal, Karlsruhe und Mannheim, dazu der Rhein-Neckar-Kreis und der Landkreis Karlsruhe. Im Umkreis von 15 Kilometern um den Betriebssitz wird keine Anfahrt berechnet, darüber hinaus kilometerweise. Fragen Sie bei Orten außerhalb einfach an. Bei größeren Aufträgen fahren wir auch weiter.
Prüfen Sie auch für Privathaushalte?
Das Angebot richtet sich an Betriebe, Praxen und Studios. Die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 trifft Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber; im Privathaushalt gibt es sie in dieser Form nicht. Bei gewerblich genutzten Räumen in einem Wohngebäude sprechen Sie uns gern an.
Was unterscheidet Wartung von Prüfung?
Die Prüfung stellt fest, ob ein Gerät sicher ist, und dokumentiert das Ergebnis. Sie ändert am Gerät nichts. Die Wartung soll verhindern, dass es überhaupt so weit kommt: Filter und Dichtungen tauschen, Verschleißteile ersetzen, Funktionen kontrollieren, Herstellerangaben berücksichtigen. Betreiberpflichten gibt es für beides. Für Geräte in Kosmetikstudios verlangt die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung in § 3 Abs. 1 ausdrücklich eine Instandhaltung durch Personal mit den erforderlichen gerätetechnischen Kenntnissen. Wir bieten beides an, entweder als Einzelauftrag oder in einem Vertrag mit fester Frist.
7 Fragen
Ablauf und Termin
In welchen Abständen muss geprüft werden?
Die Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Information 203-071 nennt Richtwerte: für ortsveränderliche Geräte in Büro- und Praxisumgebungen üblicherweise 24 Monate, in rauem Umfeld deutlich kürzer, für ortsfeste Anlagen als Richtwert vier Jahre. Bei Medizinprodukten gilt die Vorgabe der Herstellerin oder des Herstellers. Wir schlagen die Frist je Gerätegruppe vor, begründen sie und halten sie im Protokoll fest.
Wie lange dauert die Prüfung im Betrieb?
Als Anhaltspunkt: 12 bis 15 ortsveränderliche Geräte je Stunde, ein Kosmetikstudio mit 10 bis 15 Geräten in etwa zwei Stunden, eine Praxis mit 15 bis 20 Medizingeräten in etwa drei Stunden. Jedes einzelne Gerät ist nur wenige Minuten belegt. Den Termin legen wir außerhalb Ihrer Behandlungs- und Öffnungszeiten.
Müssen wir während der Prüfung schließen?
Nein. Bei ortsveränderlichen Geräten und Medizinprodukten arbeiten wir geräteweise, ohne den Betrieb zu unterbrechen. Nur bei der Prüfung ortsfester Anlagen müssen einzelne Stromkreise kurzzeitig abgeschaltet werden. Auch das stimmen wir vorher ab und legen es auf Zeiten ohne Behandlung.
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Das Gerät wird gekennzeichnet und darf bis zur Instandsetzung nicht weiter verwendet werden. Sie erhalten die Mängelbeschreibung im Protokoll, mit einer Einschätzung, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist. Ist der Mangel behoben, prüfen wir nach und dokumentieren das Ergebnis.
Was bekommen wir nach der Prüfung ausgehändigt?
Je Gerät ein Prüfprotokoll mit Messwerten und Ergebnis, am Gerät eine Plakette mit dem nächsten Fälligkeitsdatum und für den Ordner ein Verzeichnis aller geprüften Geräte mit Fristen. Digital als PDF, auf Wunsch zusätzlich auf Papier. Damit ist die Prüfung gegenüber Berufsgenossenschaft, Aufsicht und Versicherung belegbar.
Erinnern Sie uns an die nächste Prüfung?
Die Fristen stehen in der Übersicht, die Sie nach der Prüfung erhalten, und auf jeder Plakette am Gerät. Eine automatische Erinnerung per E-Mail ist in Vorbereitung; bis dahin melden wir uns vor Ablauf der Frist telefonisch, wenn Sie das wünschen.
Können Sie einen Mangel gleich beheben, wenn Sie ihn finden?
In den meisten Fällen ja, und das ist der eigentliche Vorteil. Wer prüft, sieht den Mangel zuerst. Wenn Prüfung und Instandsetzung in einer Hand liegen, entfällt der zweite Termin, die zweite Anfahrt und die Frage, wer nun zuständig ist. Kleinere Sachen erledigen wir direkt im Termin und stimmen den Aufwand vorher kurz mit Ihnen ab. Bei größeren Positionen bekommen Sie erst ein Angebot. Nach jeder Instandsetzung folgt die Wiederholungsprüfung, denn die ist vorgeschrieben, bevor das Gerät wieder in Betrieb geht.
2 Fragen
Preise
Was kostet eine Prüfung?
Abgerechnet wird nach Gerätezahl in Staffeln, dazu kommt gegebenenfalls die Anfahrt. Die vollständigen Staffeln stehen auf der Preisseite. Für eine Größenordnung brauchen Sie also keine Angebotsanforderung. Ein verbindliches Angebot erstellen wir, sobald wir wissen, welche Geräte in welcher Zahl vorhanden sind.
Bekommen wir eine E-Rechnung?
Ja. Die Rechnung kommt auf Wunsch als strukturierte E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD, also als maschinenlesbarer Datensatz statt als PDF zum Abtippen. Das lässt sich in der Buchhaltung direkt einlesen und weiterverarbeiten. Wenn Ihnen ein PDF lieber ist, bekommen Sie ein PDF. Sagen Sie einfach beim Auftrag Bescheid, welches Format und welche Rechnungsanschrift wir hinterlegen sollen.
2 Fragen
Wartung und Reparatur
Was unterscheidet Wartung von Prüfung?
Die Prüfung stellt fest, ob ein Gerät sicher ist, und dokumentiert das Ergebnis. Sie ändert am Gerät nichts. Die Wartung soll verhindern, dass es überhaupt so weit kommt: Filter und Dichtungen tauschen, Verschleißteile ersetzen, Funktionen kontrollieren, Herstellerangaben berücksichtigen. Betreiberpflichten gibt es für beides. Für Geräte in Kosmetikstudios verlangt die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung in § 3 Abs. 1 ausdrücklich eine Instandhaltung durch Personal mit den erforderlichen gerätetechnischen Kenntnissen. Wir bieten beides an, entweder als Einzelauftrag oder in einem Vertrag mit fester Frist.
Können Sie unser IPL-Gerät komplett warten?
Die elektrische Sicherheitsprüfung, die Sicht- und Funktionsprüfung, den Austausch von Verschleiß- und Standardteilen sowie Fehlerdiagnose und Instandsetzung nach Herstellerangaben: ja. Nicht übernehmen wir den Wechsel von Blitzlampen und Handstücken, die Kalibrierung der Strahlungsleistung, Software-Updates der Gerätesteuerung und die Validierung von Autoklaven. Diese Arbeiten sind bei den meisten Herstellern an eine Autorisierung gebunden, die wir nicht haben. Wir organisieren sie für Sie und prüfen das Gerät danach wieder auf elektrische Sicherheit. Das sagen wir lieber vorher als hinterher. Wer Ihnen an dieser Stelle ein Rundum-sorglos-Paket verspricht, hat entweder die Autorisierung oder ein Problem.
2 Fragen
Installation und Instandhaltung
Dürfen Sie installieren, ohne im Installateurverzeichnis zu stehen?
Im Rahmen der Instandhaltung ja. Die Handwerksrolle und das Installateurverzeichnis der Netzbetreiber sind zwei verschiedene Dinge. Aus der Eintragung in die Handwerksrolle folgt das Recht, das Elektrotechnikerhandwerk auszuüben. Das Installateurverzeichnis wird erst dort verlangt, wo der Netzbetreiber betroffen ist. Konkret heißt das: Instandsetzung, Reparatur, Geräteanschluss an vorhandene Anschlüsse, Schaltschrankbau, Smart Home, Netzwerk- und Sicherheitstechnik übernehmen wir ohne Einschränkung. Die Errichtung neuer Kundenanlagen, alle Arbeiten am Zählerplatz sowie Netzanmeldung und Inbetriebsetzung übernehmen wir nicht. Bei Wallbox und Photovoltaik arbeiten wir dafür mit einem eingetragenen Partnerbetrieb zusammen.
Können Sie einen Mangel gleich beheben, wenn Sie ihn finden?
In den meisten Fällen ja, und das ist der eigentliche Vorteil. Wer prüft, sieht den Mangel zuerst. Wenn Prüfung und Instandsetzung in einer Hand liegen, entfällt der zweite Termin, die zweite Anfahrt und die Frage, wer nun zuständig ist. Kleinere Sachen erledigen wir direkt im Termin und stimmen den Aufwand vorher kurz mit Ihnen ab. Bei größeren Positionen bekommen Sie erst ein Angebot. Nach jeder Instandsetzung folgt die Wiederholungsprüfung, denn die ist vorgeschrieben, bevor das Gerät wieder in Betrieb geht.
4 Fragen
Kosmetik- und Beautygeräte
Müssen wir während der Prüfung schließen?
Nein. Bei ortsveränderlichen Geräten und Medizinprodukten arbeiten wir geräteweise, ohne den Betrieb zu unterbrechen. Nur bei der Prüfung ortsfester Anlagen müssen einzelne Stromkreise kurzzeitig abgeschaltet werden. Auch das stimmen wir vorher ab und legen es auf Zeiten ohne Behandlung.
Erledigt die Geräteprüfung auch unsere Pflichten nach NiSV?
Teilweise, und die Abgrenzung ist wichtig. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung enthält zwei verschiedene Pflichten. Die Fachkunde nach § 4 betrifft Sie als Anwenderin: Sie geht um die Sicherheit der Behandlung am Menschen und wird über Fachkundelehrgänge erworben. Die Instandhaltung nach § 3 Abs. 1 betrifft das Gerät und verlangt Personal mit den erforderlichen gerätetechnischen Kenntnissen, das Inspektion und Wartung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchführt. Diesen zweiten Teil übernehmen wir, zusammen mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Was die Verordnung ausdrücklich nicht verlangt, ist eine wiederkehrende technische Prüfung durch externe Dritte. Wer Ihnen das erzählt, verkauft mit einem Argument, das nicht stimmt. Die Instandhaltungspflicht als Betreiberin genügt als Grund völlig.
Woran erkenne ich, ob mein Gerät ein Medizinprodukt ist?
Maßgeblich ist die Zweckbestimmung der Herstellerin oder des Herstellers. Sie steht in der Gebrauchsanweisung, auf dem Typenschild und in der Konformitätserklärung. Aus der Einstufung folgt, ob nach DIN VDE 0701-0702 oder nach DIN EN 62353 geprüft wird. Die Grenzwerte für Ableitströme unterscheiden sich erheblich. Wir nehmen die Angaben bei der Bestandsaufnahme auf und ordnen jedes Gerät nachvollziehbar zu.
Können Sie unser IPL-Gerät komplett warten?
Die elektrische Sicherheitsprüfung, die Sicht- und Funktionsprüfung, den Austausch von Verschleiß- und Standardteilen sowie Fehlerdiagnose und Instandsetzung nach Herstellerangaben: ja. Nicht übernehmen wir den Wechsel von Blitzlampen und Handstücken, die Kalibrierung der Strahlungsleistung, Software-Updates der Gerätesteuerung und die Validierung von Autoklaven. Diese Arbeiten sind bei den meisten Herstellern an eine Autorisierung gebunden, die wir nicht haben. Wir organisieren sie für Sie und prüfen das Gerät danach wieder auf elektrische Sicherheit. Das sagen wir lieber vorher als hinterher. Wer Ihnen an dieser Stelle ein Rundum-sorglos-Paket verspricht, hat entweder die Autorisierung oder ein Problem.
1 Frage
Medizinprodukte
Woran erkenne ich, ob mein Gerät ein Medizinprodukt ist?
Maßgeblich ist die Zweckbestimmung der Herstellerin oder des Herstellers. Sie steht in der Gebrauchsanweisung, auf dem Typenschild und in der Konformitätserklärung. Aus der Einstufung folgt, ob nach DIN VDE 0701-0702 oder nach DIN EN 62353 geprüft wird. Die Grenzwerte für Ableitströme unterscheiden sich erheblich. Wir nehmen die Angaben bei der Bestandsaufnahme auf und ordnen jedes Gerät nachvollziehbar zu.
5 Fragen
Rechtliches
Ist die DGUV-V3-Prüfung wirklich Pflicht?
Ja. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift und für Unternehmerinnen und Unternehmer verbindlich. Zusätzlich verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und danach wiederkehrend geprüft werden. Wer keine dokumentierte Prüfung vorlegen kann, hat im Schadensfall ein Problem gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung, unabhängig davon, ob das Gerät die Ursache war.
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Das Gerät wird gekennzeichnet und darf bis zur Instandsetzung nicht weiter verwendet werden. Sie erhalten die Mängelbeschreibung im Protokoll, mit einer Einschätzung, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist. Ist der Mangel behoben, prüfen wir nach und dokumentieren das Ergebnis.
Erledigt die Geräteprüfung auch unsere Pflichten nach NiSV?
Teilweise, und die Abgrenzung ist wichtig. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung enthält zwei verschiedene Pflichten. Die Fachkunde nach § 4 betrifft Sie als Anwenderin: Sie geht um die Sicherheit der Behandlung am Menschen und wird über Fachkundelehrgänge erworben. Die Instandhaltung nach § 3 Abs. 1 betrifft das Gerät und verlangt Personal mit den erforderlichen gerätetechnischen Kenntnissen, das Inspektion und Wartung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchführt. Diesen zweiten Teil übernehmen wir, zusammen mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Was die Verordnung ausdrücklich nicht verlangt, ist eine wiederkehrende technische Prüfung durch externe Dritte. Wer Ihnen das erzählt, verkauft mit einem Argument, das nicht stimmt. Die Instandhaltungspflicht als Betreiberin genügt als Grund völlig.
Was bekommen wir nach der Prüfung ausgehändigt?
Je Gerät ein Prüfprotokoll mit Messwerten und Ergebnis, am Gerät eine Plakette mit dem nächsten Fälligkeitsdatum und für den Ordner ein Verzeichnis aller geprüften Geräte mit Fristen. Digital als PDF, auf Wunsch zusätzlich auf Papier. Damit ist die Prüfung gegenüber Berufsgenossenschaft, Aufsicht und Versicherung belegbar.
Dürfen Sie installieren, ohne im Installateurverzeichnis zu stehen?
Im Rahmen der Instandhaltung ja. Die Handwerksrolle und das Installateurverzeichnis der Netzbetreiber sind zwei verschiedene Dinge. Aus der Eintragung in die Handwerksrolle folgt das Recht, das Elektrotechnikerhandwerk auszuüben. Das Installateurverzeichnis wird erst dort verlangt, wo der Netzbetreiber betroffen ist. Konkret heißt das: Instandsetzung, Reparatur, Geräteanschluss an vorhandene Anschlüsse, Schaltschrankbau, Smart Home, Netzwerk- und Sicherheitstechnik übernehmen wir ohne Einschränkung. Die Errichtung neuer Kundenanlagen, alle Arbeiten am Zählerplatz sowie Netzanmeldung und Inbetriebsetzung übernehmen wir nicht. Bei Wallbox und Photovoltaik arbeiten wir dafür mit einem eingetragenen Partnerbetrieb zusammen.
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