DGUV V3 Prüfung im Kosmetikstudio: Was Betreiber wissen müssen

Pflichten, Fristen und Haftung bei der elektrischen Geräteprüfung in Kosmetik- und Beautystudios

Warum müssen Kosmetikgeräte nach DGUV V3 geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Das gilt ausdrücklich auch für Kosmetikstudios — unabhängig davon, ob die Geräte Medizinprodukte sind oder nicht.

In einem typischen Kosmetikstudio stehen zahlreiche elektrische Geräte, die täglich im Einsatz sind und dabei in direktem Kontakt mit Kunden kommen. Defekte Isolierungen, beschädigte Kabel oder fehlerhafte Schutzleiter können zu lebensgefährlichen Stromschlägen führen. Die DGUV V3 Prüfung stellt sicher, dass jedes einzelne Gerät elektrisch sicher ist.

Welche Geräte im Kosmetikstudio werden geprüft?

Grundsätzlich muss jedes elektrisch betriebene Gerät geprüft werden. In Kosmetikstudios betrifft das unter anderem:

  • IPL-Geräte (Intense Pulsed Light) zur Haarentfernung und Hautverjüngung
  • Lasergeräte (Diodenlaser, Nd:YAG, Alexandrit, SHR)
  • Hochfrequenz-/Radiofrequenz-Geräte (RF-Lifting, Thermage)
  • Ultraschallgeräte (Kavitation, HIFU, Phonophorese)
  • Mikrodermabrasion-Geräte (Diamant, Kristall)
  • Gesichtsdampfbäder und Vapozone
  • Sterilisatoren und Autoklaven
  • UV-Lampen und UV-Nageltrockner
  • Wachserhitzer und Paraffinbäder
  • EMS-Geräte (Elektromuskelstimulation)
  • LED-Lichttherapie-Geräte
  • Kosmetische Multifunktionsgeräte (Kombisysteme)
  • Allgemeine Geräte: Föhne, Klimaanlagen, Computer, Drucker, Verlängerungskabel, Steckdosenleisten

Rechtsgrundlage: Diese Gesetze und Vorschriften gelten

Die Pflicht zur elektrischen Geräteprüfung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen:

  • DGUV Vorschrift 3: Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" — gilt für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zum Schutz der Beschäftigten
  • MPBetreibV §7: Für Geräte, die als Medizinprodukte eingestuft sind, gelten zusätzliche Pflichten nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
  • NiSV: Geräte mit nichtionisierender Strahlung (IPL, Laser, RF) unterliegen zusätzlich der NiSV — auch hier ist die technische Funktionsfähigkeit nachzuweisen

Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?

Die konkreten Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Die DGUV Vorschrift 3 gibt Richtwerte vor:

Gerätetyp Empfohlene Prüffrist Anmerkung
Ortsveränderliche Geräte (allgemein) 6–24 Monate Je nach Beanspruchung und Umgebung
Geräte mit Kundenkontakt (IPL, Laser, RF) 6–12 Monate Erhöhtes Risiko durch Hautkontakt
Steckdosenleisten, Verlängerungen 12 Monate Hohe mechanische Beanspruchung
Ortsfeste Anlagen 48 Monate Z.B. fest installierte Klimaanlage
Nach Reparatur oder Instandsetzung Sofort Pflicht nach §7 MPBetreibV / DGUV V3

Wichtig: Herstellerangaben haben immer Vorrang. Gibt der Hersteller eine kürzere Prüffrist vor, muss diese eingehalten werden. Im Zweifel empfehlen wir eine jährliche Prüfung aller Geräte mit Kundenkontakt.

Was passiert bei der DGUV V3 Prüfung?

Die Prüfung nach DGUV V3 besteht aus drei Schritten:

1. Sichtprüfung

Der Prüfer kontrolliert das Gerät auf äußerlich erkennbare Mängel: beschädigte Gehäuse, abgeknickte Kabel, lose Stecker, fehlende Abdeckungen, korrodierte Kontakte und korrekte Beschriftung. Auch die Bedienungsanleitung und vorhandene Prüfplaketten werden geprüft.

2. Messtechnische Prüfung

Mit kalibrierten Messgeräten werden die elektrischen Schutzmaßnahmen geprüft:

  • Schutzleiterwiderstand: Muss unter 0,3 Ohm liegen — stellt sicher, dass der Schutzleiter im Fehlerfall funktioniert
  • Isolationswiderstand: Muss über 1 MOhm liegen — misst die Qualität der elektrischen Isolierung
  • Ableitstrom: Wird gemessen, um sicherzustellen, dass kein gefährlicher Strom über das Gehäuse oder den Patienten fließt
  • Berührungsstrom: Besonders relevant bei Geräten mit direktem Hautkontakt

3. Funktionsprüfung

Das Gerät wird im Betrieb getestet: Funktionieren alle Sicherheitseinrichtungen? Lösen Schutzschalter korrekt aus? Gibt es ungewöhnliche Erwärmung oder Geräusche?

Neue Normen: DIN EN 50678 und DIN EN 50699

Seit 2021 lösen die europäischen Normen DIN EN 50678 (Prüfung nach Instandsetzung) und DIN EN 50699 (Wiederholungsprüfung) schrittweise die bisherige nationale Norm DIN VDE 0701-0702 ab. Für die Praxis im Kosmetikstudio ändert sich wenig am Ablauf, aber die Dokumentation und Messwerte folgen nun den neuen europäischen Standards.

Für Geräte, die als Medizinprodukte eingestuft sind (z.B. bestimmte IPL-/Lasergeräte), gilt weiterhin die DIN EN 62353 als spezifische Prüfnorm. Alexander Driller ist für beide Normenfamilien zertifiziert.

Haftung: Was passiert bei Nichtprüfung?

Die Konsequenzen fehlender oder verspäteter DGUV V3 Prüfungen können gravierend sein:

  • Bußgelder: Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder bis zu 10.000 € verhängen
  • Versicherungsverlust: Bei einem Unfall mit einem ungeprüften Gerät kann die Berufsgenossenschaft die Leistungen kürzen oder den Betreiber in Regress nehmen
  • Persönliche Haftung: Der Betreiber haftet persönlich für Schäden, die durch nicht geprüfte Geräte entstehen — auch strafrechtlich (fahrlässige Körperverletzung)
  • Betriebsuntersagung: Bei Gefahr im Verzug kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb einzelner Geräte oder des gesamten Studios untersagen
  • Wettbewerbsrecht: Mitbewerber können fehlende Prüfungen als Wettbewerbsverstoß abmahnen

Prüfung und Reparatur aus einer Hand

Elektrotechnik Driller bietet nicht nur die DGUV V3 Prüfung, sondern auch Reparatur und Wartung Ihrer Kosmetikgeräte. Wird bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, können wir diesen oft direkt vor Ort beheben — Sie sparen sich den zweiten Termin. Nach jeder Reparatur erfolgt automatisch eine erneute Sicherheitsprüfung.

Prüfung im Raum Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart

Alexander Driller ist TÜV Süd zertifizierter Prüfer (DIN EN 62353, DIN VDE 0701-0702) und bei der HWK Karlsruhe eingetragen. Wir prüfen Ihre Kosmetikgeräte direkt vor Ort in Ihrem Studio — im gesamten Raum Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart und darüber hinaus.

Sie erhalten nach der Prüfung:

  • ✓ Prüfprotokoll für jedes einzelne Gerät
  • ✓ Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
  • ✓ Mängelbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen
  • ✓ Digitale Dokumentation für Ihre Unterlagen

Jetzt Prüftermin vereinbaren

Lassen Sie Ihre Kosmetikgeräte professionell und normgerecht prüfen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot:

DGUV V3 Prüfung beauftragen   Kontakt aufnehmen