STK, MTK, DGUV V3: Was ist der Unterschied? Einfach erklärt

Drei Prüfarten, drei Rechtsgrundlagen — der vollständige Vergleich mit Tabelle

Warum viele Betreiber diese drei Prüfarten verwechseln

STK, MTK und DGUV V3 — drei Abkürzungen, die in der Praxis immer wieder durcheinandergebracht werden. Das ist verständlich: Alle drei betreffen die Prüfung von Geräten, alle drei sind gesetzlich vorgeschrieben, und bei manchen Geräten überschneiden sich die Anforderungen. Doch die Rechtsgrundlagen, Prüfziele und Prüferqualifikationen unterscheiden sich grundlegend.

In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede klar und verständlich — mit einer großen Vergleichstabelle und konkreten Beispielen.

Die große Vergleichstabelle: STK vs. MTK vs. DGUV V3

Kriterium STK MTK DGUV V3
Bezeichnung Sicherheitstechnische Kontrolle Messtechnische Kontrolle Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Rechtsgrundlage §12 MPBetreibV §15 MPBetreibV DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütung)
Zweck Sicherheit des Medizinprodukts Messgenauigkeit Elektrische Sicherheit
Geräte Anlage-1-Medizinprodukte Anlage-2-Medizinprodukte ALLE elektrischen Betriebsmittel
Fristen Alle 2 Jahre (oder kürzer lt. Hersteller) 1–2 Jahre (je nach Gerätetyp) 6–24 Monate (Gefährdungsbeurteilung)
Prüfer Befähigte Person nach §5 MPBetreibV Nur angezeigte Stellen Elektrofachkraft / befähigte Person
Was wird gemessen? Sichtprüfung, elektrische Messungen, Funktionsprüfung Messabweichung, Kalibrierung Schutzleiter, Isolation, Ableitströme
Prüfnorm DIN EN 62353 / Herstellerangaben Gerätespezifische Normen DIN EN 62353 (Medizin) / DIN VDE 0701-0702 (allgemein)

STK im Detail: Sicherheitstechnische Kontrolle

Rechtsgrundlage: §12 MPBetreibV

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist in §12 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt. Sie dient der Überprüfung der Sicherheit von Medizinprodukten und muss regelmäßig durchgeführt werden.

Welche Geräte betrifft die STK?

Die STK gilt für alle Medizinprodukte, die in Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Defibrillatoren
  • Infusionspumpen und Spritzenpumpen
  • Beatmungsgeräte
  • Hochfrequenz-Chirurgiegeräte
  • Reizstromgeräte (mit gefährlichen Ausgangswerten)
  • Säuglingsinkubatoren
  • Externe Herzschrittmacher

Prüffrist und Prüferqualifikation

Die STK muss spätestens alle 2 Jahre durchgeführt werden — es sei denn, der Hersteller schreibt kürzere Fristen vor. Prüfer müssen die Anforderungen nach §5 MPBetreibV erfüllen: geeignete Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung, Weisungsfreiheit und geeignete Prüfmittel.

MTK im Detail: Messtechnische Kontrolle

Rechtsgrundlage: §15 MPBetreibV

Die Messtechnische Kontrolle (MTK) prüft die Messgenauigkeit von Medizinprodukten mit Messfunktion. Sie ist in §15 MPBetreibV geregelt und betrifft Geräte der Anlage 2.

Welche Geräte betrifft die MTK?

Typische Anlage-2-Geräte sind:

  • Blutdruckmessgeräte (nichtinvasiv)
  • Medizinische Waagen (Personenwaagen, Säuglingswaagen)
  • Medizinische Thermometer
  • Augentonometer
  • Audiometer
  • Therapiedosimeter

Wichtig: MTK nur durch angezeigte Stellen

Im Gegensatz zu STK und DGUV V3 darf die MTK nur von sogenannten angezeigten Stellen durchgeführt werden. Das sind spezialisierte Organisationen, die bei der zuständigen Behörde registriert sind. Ein normaler Prüfdienstleister oder eine Elektrofachkraft darf keine MTK durchführen.

DGUV V3 im Detail: Elektrische Sicherheitsprüfung

Rechtsgrundlage: Unfallverhütungsvorschrift

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen — vom Wasserkocher in der Teeküche bis zum Hochfrequenz-Chirurgiegerät im OP.

Welche Geräte betrifft DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für ausnahmslos alle elektrischen Geräte im Betrieb:

  • Medizinische Geräte (Prüfung nach DIN EN 62353)
  • Kosmetikgeräte (Prüfung nach DIN VDE 0701-0702)
  • Bürogeräte (Computer, Drucker, Monitore)
  • Küchengeräte (Kaffeemaschine, Kühlschrank)
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen

Prüffristen nach DGUV V3

Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und dem Gerätetyp. Typische Richtwerte:

Gerätetyp Empfohlene Frist
Ortsfeste Geräte (z.B. Sterilisator) 12–24 Monate
Ortsveränderliche Geräte 6–12 Monate
Geräte auf Baustellen 3–6 Monate
Medizinische Geräte (DIN EN 62353) 12–24 Monate

Warum viele Geräte mehrere Prüfungen brauchen

Ein häufiges Missverständnis: Viele Betreiber glauben, dass eine Prüfung ausreicht. In der Praxis brauchen jedoch zahlreiche Geräte mehrere Prüfungen. Ein Beispiel:

Beispiel: Defibrillator

Ein Defibrillator ist ein Anlage-1-Medizinprodukt und gleichzeitig ein elektrisches Betriebsmittel. Er benötigt:

  • STK nach §12 MPBetreibV — alle 2 Jahre (Sicherheit)
  • DGUV V3 / DIN EN 62353 — 12–24 Monate (elektrische Sicherheit)

In der Praxis können STK und DGUV-V3-Prüfung in einem Termin kombiniert werden.

Weitere Beispiele für Geräte mit Mehrfachprüfung:

  • Infusionspumpe: STK + DGUV V3
  • Blutdruckmessgerät: MTK + DGUV V3
  • Medizinische Waage: MTK + DGUV V3
  • Beatmungsgerät: STK + DGUV V3

Was wir anbieten — und was nicht

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb kommunizieren wir klar, welche Prüfungen wir durchführen und welche nicht:

  • STK — Sicherheitstechnische Kontrolle nach §12 MPBetreibV: Ja, das bieten wir an
  • DGUV V3 / DIN EN 62353 — Elektrische Sicherheitsprüfung: Ja, das bieten wir an
  • MTK — Messtechnische Kontrolle: Nein, das liegt nicht in unserem Leistungsumfang. MTK darf nur durch angezeigte Stellen durchgeführt werden. Wir vermitteln Ihnen gerne einen entsprechenden Anbieter.

Der Vorteil: STK und DGUV V3 in einem Termin

Für Geräte, die sowohl eine STK als auch eine DGUV-V3-Prüfung benötigen, bieten wir die Kombination in einem einzigen Vor-Ort-Termin an. Das spart Ihnen:

  • Zeit: Nur ein Termin statt zwei separate Besuche
  • Kosten: Kombinierte Prüfung ist günstiger als zwei Einzelprüfungen
  • Ausfallzeit: Geräte stehen nur einmal kurz nicht zur Verfügung

STK + DGUV V3 in einem Termin

Wir prüfen STK und DGUV V3 in einem einzigen Vor-Ort-Termin — das spart Zeit und Kosten. Sie erhalten separate Prüfprotokolle für beide Prüfarten, die Sie direkt in Ihr Medizinproduktebuch übernehmen können.